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Ambulanter Teilhabedienst

Was ist eine Behinderung? Ganz bürokratisch definiert sich der Behinderungsbegriff wie folgt:

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Behinderungsbegriff § 2 SGB IX

(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

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Was bedeutet das ganz konkret? Sie haben eine Beeinträchtigung. Diese betrifft Ihren Körper oder Ihren Kopf. Ein Arzt hat diese Beeinträchtigung festgestellt oder bestätigt. Die Beeinträchtigung hindert Sie daran, auf sich Acht zu geben, Ihren Alltag allein zu meistern, Ihren Haushalt selbständig zu führen, Ihre Freizeit so zu gestalten, wie Sie es möchten, einer Arbeit nachzugehen.

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Hier kommen wir ins Spiel. Unsere Leistungen der Eingliederungshilfen, sollen Ihnen dabei helfen, wieder mehr Kontrolle über Ihr Leben zu erhalten und selbständiger zu werden.

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Was sind Leistungen der Eingliederungshilfe? Werden wir nochmal technisch:

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Aufgaben der Eingliederungshilfe § 90 SGB IX

(1) Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

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Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sind hierbei die entscheidenden Begriffe. Unsere Hilfe zielt darauf, Beides zu stärken, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

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Wie können Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen?

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Hat ein Arzt eine Beeinträchtigung bei Ihnen festgestellt, die länger als sechs Monate anhält? Haben Sie vielleicht sogar einen gesetzlichen Betreuer? Dann stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe bei Ihrem zustänigen Sozialamt. Stimmt das Sozialamt Ihrem Antrag zu, können Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Wir setzen uns gern mit Ihnen zusammen und beraten, wie wir Sie in Zukunft unterstützen können.

Unser Leistungsspektrum

  • Wir ermitteln mit Ihnen Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen eines selbstbestimmten Lebens

  • Wir legen gemeinsam die Schritte fest, um diese Ziele zu erreichen

  • Wir begleiten Sie kontinuierlich bei auf dem Weg zu Ihren Zielen

  • Wir helfen Ihnen bei der Alltagsgestaltung

  • Wir planen mit Ihnen die Haushaltsführung

  • Wir beraten Sie, wie Sie das Zusammenleben mit Kindern harmonischer gestalten können

  • Wir organisieren mit Ihnen Arzttermine und begleiten Sie zu den Terminen

  • Wir unterstützen Sie bei der Teilhabe am Arbeitsleben

  • Wir sind auch einfach Ihr Gesprächspartner

Nehmen Sie Kontakt auf:

Unsere Team der Eingliderungshilfe berät Sie gern zu unseren Leistungen.

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Ansprechpartner: Frau Jacqueline Danger

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Telefonischer Kontakt: 03493 315476-7

Auxilium Soziale Dienste kontaktieren

Puschkinplatz 2a, 06766 Bitterfeld-Wolfen

+49 (0) 3493 315476-0

Danke für's Absenden!

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